Donnerstag, 10. Januar 2013

Lustige Geschichten und Emails (1)


Eine kurze Geschichte zu sprachlichen Barrieren auf Flugreisen

Meine Partnerin und ich sind begeisterte Outdoor Enthusiasten. Unsere bevorzugte Reisegegend ist Nordamerika. In unserem Reisegepäck darf auch niemals ein Katadyn Pocket Wasserfilter fehlen. Juli und August bereisten wir den Nordosten der USA in den Staaten Washington und Oregon. Nur was wir auf der Rückreise von Seattle mit einem solchen Wasserfilter im Handgepäck erlebten sprengt alle Grenzen; menschliches Unverständnis und Kommunikationsprobleme!

Am Samstag 13. August hatten wir in Amsterdam Flughafen Schipol ankommend aus Seattle, für den Weiterflug nach Zürich die Sicherheitskontrolle zu passieren. Eigentlich nichts Spezielles. Sind auch wir froh um die Sicherheit an Flughäfen. In unserem Handgepäck hatten wir neben Kamera, Reiseführer und Sonnenbrille auch den Katadyn Wasserfilter. Eine Dame vom Security Check Team I-SEC, ordnete einen Doppelcheck meines Handgepäcks an. Nach erfolgtem Doppelcheck öffnete selbe Dame meinen Rucksack und fragte in Holländisch was sich in der Verpackung des Wasserfilters befinde. Leider verstand ich Ihre Frage auf Holländisch nicht und die gestresste Dame fragte barsch „What’s this?“ Das habe ich verstanden und antwortete ihr „this is a water purifying pump“ zu Deutsch Wasserfilterpumpe. Nach erneutem Nachfragen bestätigte ich nochmals denselben Ausdruck. Zugegeben, in Deutsch und Englisch heisst das Produkt Wasserfilter oder eben Waterfilter. Sauberes Trinkwasser erhält man nicht allein vom Filtern, sondern man muss mit dem Apparat das Wasser durch den Keramik Filter pumpen.

Sobald ich den Ausdruck „water purifying pump nochmals wiederholte, nahm die Dame mir sämtliches Handgepäck weg und alarmierte die Flughafenpolizei. Innert kürzester Zeit war ich umringt von 13 Polizisten samt Drogenhund. Verdutzt fragte ich einen neben mir in Position stehenden Polizisten was eigentlich los sei. Er antwortete mir, ich sei verdächtig auf versuchte Bombendrohung und müsse deshalb in Untersuchungshaft genommen werden. Da begriff ich erst allmählich die Zusammenhänge zu verstehen, aber da war es schon zu spät. Die gestresste Dame vom Sicherheitscheck hatte die Aussage mit water purifying pump mit water purifying bomb assoziiert und daher Bombenalarm in Flughafen Schipol ausgelöst. Kurzerhand wurden 5 von 12 Linien des Sicherheitschecks geräumt. Derweil versuchte ich mit Unterstützung der netten Polizisten das Missverständnis aufzuklären. Aber keine Chance, das Handgepäck samt ominösem Gegenstand durfte ich nicht mehr anrühren.

Selbst die Polizei, die solche Outdoor Wasser Filter bestens kennen, konnte das Missverständnis nicht aufklären.Denn sobald Bombenalarm ausgelöst wird, läuft das ganze Procedere nach Schema ab. U-Haft in Einzelzelle, Fingerabdrücke geben, Fotoaufnahmen vom Gesicht von 3 Seiten und Angaben der Familien- Stammeszugehörigkeit. Als Inhaftierter wurde ich erstmals auf meine Rechte und Pflichten aufmerksam gemacht. Den Entscheid auf Freilassung muss der Staatsanwalt fällen. Ein ausgelöster Bombenalarm im Flughafen gilt als schweres Vergehen. Es kommen folgende Urteilsarten in Frage:
1. Es bestätigt sich der Vorwurf der versuchten Bombendrohung und ich werde in 2 Tagen dem Richter vorgeführt.
2. Es bestätigt sich der Vorwurf nicht und habe Spasseshalber Bombendrohung ausgelöst, was mit Busse geahndet wird.
3. Es bestätigt sich der Vorwurf nicht und es handelt sich um ein sprachliches Missverständnis, was mit Freilassung ohne Busse endet.
Weiter musste ich Auskunft geben wo ich diesen ominösen Wasserfilter in letzter Zeit benutzt hatte. Sogar die komplette Reiseroute der letzten 3 Wochen in Washington State und Oregon wurde protokolliert.
Nachdem ich ein auf Holländisch geschriebenes Protokoll unterzeichnen musste, durfte ich in der Einzelzelle auf das Urteil des Staatsanwaltes warten. Während bangen Stunden des Wartens, dämmerte es mir allmählich in welcher misslichen Situation ich mich befand.
Endlich kam der Polizeioffizier mit dem Urteil des Staatsanwaltes. Er klärte mich auf, dass der Staatsanwalt entschieden hat, dass es sich um ein sprachliches Missverständnis handelt und ich komme noch am selben Tag frei und darf meinen Heimflug nach Zürich antreten. Der Anschlussflug war zwar schon längst verpasst, doch zwei nette Polizisten halfen uns mit der Umbuchung des Weiterflugs. Die Polizei hat sich wegen des Vorfalls bei mir mehrmals entschuldigt.

Ebenfalls empfahl mir die Polizei, wenn man am Security-Check nach irgendwas gefragt wird, so zu tun als man nichts verstehe, auf jeden Fall keine Wörter wie pump, bomb oder ähnlich klingend auszusprechen.

Johannes

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Diese Email erreichte uns im September 2011

* Keine Gewähr für Echtheit. Namen sind geändert.